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Immobilienfinanzierung


Wir unterstützen den SRI e. V. beim Projekt mangelhafter Widerrufsbelehrungen bei Immobilienverträgen und der Möglichkeit des Widerrufs solcher fehlerhafter Finanzierungen. 

 

Widerrufsbelehrungen meistens ungültig.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht bei Darlehensverträgen die Möglichkeit, dass sich Verbraucher  von unliebsamen und teuren Kreditverträgen lösen können und zwar sogar auch noch lange Zeit nach Abschluss des Kreditvertrages. 

 

Was bedeutet das? Grundsätzlich müssen Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehen/-Kreditverträgen dem Deutlichkeitsgebot entsprechen und dürfen keine irreführenden Angaben enthalten. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher schützen. Dieser Schutz erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll nicht nur von seinem Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt werden, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Er ist deshalb gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB insbesondere auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (Deutlichkeitsgebot). Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen wegen Verstoßes gegen das Deutlichkeitsgebot für fehlerhaft und damit für unwirksam erklärt (z. B. BGH Urteil vom 10.3.2009, XI ZR 33/08). Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist, dass der Beginn der Frist der Ausübung des Widerrufsrechts nicht in Gang gesetzt wird, so dass ein Widerruf eines Kreditvertrages grundsätzlich auch Jahre später noch ausgeübt werden kann.

 

Es profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Immobilien­darlehens eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Diese Kreditnehmer müssen nicht kündigen, sondern können ihren Kreditvertrag einfach widerrufen. Somit sparen sie die Vorfälligkeitsentschädigung, die im europäischen Vergleich in Deutschland überdurch­schnittlich hoch ist.Erfreulich könnte es auch für Kunden sein, die 2002 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und im Hinblick auf die niedrigen Zinsen in einen weniger teuren Kredit umschulden möchten.

Aber Achtung! – Fachkompetenz ist gefragt. Die Widerrufsbelehrungen in  Finanzierungsverträgen müssen juristisch überprüft werden und mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung verglichen werden. Zudem werden Finanzinstitute, gerade im Falle einer Umschuldung, Ihren Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Fast immer sollte ein Anwalt tätig sein, um Ansprüche durchzusetzen. Nach Einschätzung verschiedener Verbraucherzentralen könnte es in vielen Fällen auf einen Prozess hinauslaufen.

Oder aber dem Kreditnehmer unterlaufen in den Verhandlungen mit den Kreditinstituten formale Fehler, die die Kündigung letzten Endes doch verhindern. Ebenfalls sollte eine Anschlussfinanzierung vorliegen: Kreditinstitute verlangen meist innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung der Finanzierung die gesamte Kreditsumme zurück.

 

Wie sollten Sie vorgehen?

Schritt 1. Eine Erstprüfung und der Abgleich mit entsprechender Rechtsprechung macht für die Kunden, die in Erwägung ziehen, sich von einem wirtschaftlich ungünstigen Darlehen ohne Vorfälligkeitszinsen zu lösen, mit Sicherheit Sinn.

Für Mitglieder des SRI e. V. prüfen spezialisierte Anwälte ohne zusätzliche Kosten, ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen oder von der Vorfälligkeitsentschädigung befreit zu werden. Führt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrung nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht, wird der SRI e. V. das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Wie geht es weiter? - Rückabwicklung des Kreditgeschäfts

Schritt 2. Mit Ausübung des Widerrufs ist das Kreditgeschäft rückabzuwickeln. Der erhaltene Kredit ist zurückzuzahlen, nebst den marktüblichen Zinsen auf die Kreditsumme. Dem Kreditnehmer sind  dann sowohl Tilgungsleistungen als auch die, von diesem bis dato an die darlehensgewährende Bank gezahlten Zinsen zu erstatten.  Davon sind dann „nur“ die marktüblichen Beschaffungszinsen der Banken, nicht aber die Zinsen für Verbraucher abzuziehen.

Der Kreditnehmer benötigt dann einen neuen Darlehensvertrag und zwar binnen 30 Tagen nach Erklärung des Widerrufs. Dies dürfte, wenn sich die Bonitätslage des Darlehensnehmers  nicht grundlegend verändert hat, regelmäßig kein Problem darstellen. Jeder kompetente Finanzberater/Der SRI e. V. bietet in einer solchen Fallkonstellation zudem Hilfestellung.